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   VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31512   

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https://dejure.org/2018,22971
VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31512 (https://dejure.org/2018,22971)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2018 - 15 ZB 18.31512 (https://dejure.org/2018,22971)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 15 ZB 18.31512 (https://dejure.org/2018,22971)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7; AsylG § 3e
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Berufung wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Abschiebung eines Asylbewerbers nach Georgien; Nachweis einer Verfolgungssituation im Heimatland des Asylbewerbers

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Berufung wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Georgien); Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätzliche Bedeutung; Blutrache; Bedeutung der Rechtssache; Klärungsbedürftigkeit

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AufenthG § 60 Abs. 5
    Rechtmäßige Abschiebung eines Asylbewerbers nach Georgien; Nachweis einer Verfolgungssituation im Heimatland des Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 07.04.2017 - 15 ZB 17.30355

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der Divergenz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31512
    Der Kläger hat im Zulassungsverfahren insoweit auch lediglich das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt, ohne damit jedoch eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage substantiiert darzulegen, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist (vgl. hierzu z.B. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 14.09.2017 - 11 ZB 17.31124

    Darlegungsanforderungen an den Zulassungsantrag im asylrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31512
    Der Kläger hat im Zulassungsverfahren insoweit auch lediglich das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt, ohne damit jedoch eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage substantiiert darzulegen, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist (vgl. hierzu z.B. BayVGH, B.v. 7.4.2017 - 15 ZB 17.30355 - juris Rn. 4; B.v. 14.9.2017 - 11 ZB 17.31124 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31514

    Asyl, Georgien. Antrag auf Zulassung der Berufung erfolglos - Bedrohung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31512
    Soweit Familienangehörige des Klägers von Blutrache bedroht sein könnten, ist diesen Familienangehörigen nach der an den Umständen des Einzelfalls orientierten erstinstanzlichen gerichtlichen Würdigung möglich, im Heimatland "internen Schutz" (§ 3e AsylG) zu finden und sich damit dem Einflussbereich der am Heimatort gegebenenfalls noch bestehenden "Tradition" der Blutrache durch Umzug in einen anderen Landesteil in Georgien zu entziehen (vgl. hierzu auch die Entscheidungen des Senats vom heutigen Tag in den Verfahren 15 ZB 18.31514 und 15 ZB 18.31515).
  • VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31515

    Erfolgloser, auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützter

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2018 - 15 ZB 18.31512
    Soweit Familienangehörige des Klägers von Blutrache bedroht sein könnten, ist diesen Familienangehörigen nach der an den Umständen des Einzelfalls orientierten erstinstanzlichen gerichtlichen Würdigung möglich, im Heimatland "internen Schutz" (§ 3e AsylG) zu finden und sich damit dem Einflussbereich der am Heimatort gegebenenfalls noch bestehenden "Tradition" der Blutrache durch Umzug in einen anderen Landesteil in Georgien zu entziehen (vgl. hierzu auch die Entscheidungen des Senats vom heutigen Tag in den Verfahren 15 ZB 18.31514 und 15 ZB 18.31515).
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